
Die von Jagen in Südafrika angebotenen Jagdpakete bieten eine Vielzahl von Vorteilen für deutschsprachige Jäger wie z.B. deutschsprachige Reise- und Jagdbegleitung, bewährte Jagdplanung bezüglich Jagdwild und Jagddauer sowie ein großartiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Jagdpakete reichen von der ersten "Schnupperjagd" bis zur nachhaltigen Trophäenjagd afrikanischer Großantilopen und wir wünschen ein zünftiges "Waidmannsheil".
Ihre Jagdanfrage leicht gemacht
Ein / maximal zwei Jäger werden von einem Berufsjäger bei der Jagd begleitet und es wird streng nach ethischen Grundsätzen und den entsprechenden Jagdverordnungen des Jagdlandes gejagt.
Das Schießen vom Jagdauto ist immer unzulässig. Alle Tiere werden zu Fuß oder vom Ansitz erlegt. Der Berufsjäger empfiehlt dem Jäger ein Tier, bzw. eine Trophäe. Spätestens mit Abgabe des Schusses erklärt sich der Jäger mit dem vom Berufsjäger empfohlenen Tier einverstanden. Dem Jagdgast ist es nicht erlaubt, im eigenen Ermessen ein anderes Tier zu erlegen, als das vom Berufsjäger vorgeschlagene.
Sollte das Tier nur verwundet sein entscheidet der Berufsjäger, wer den Fangschuss abgibt. Bei angeschossenen, flüchtenden Tieren wird die Jagd sofort abgebrochen und die Nachsuche beginnt. Dabei verpflichtet sich der Jäger zur aktiven Mithilfe um das verwundetet Tier aufzufinden und zu erlegen. Ein angeschossenes, nicht aufgefundenes Tier gilt als erlegt und muss vom Kunden voll bezahlt werden (findet Anrechnung im Jagdpaket).
Die Trophäenvermessung erfolgt vom Berufsjäger im Beisein des Kunden auf der Farm. Sollte eine Trophäe einen neuen Weltrekord ergeben, hat der Kunde einen Aufpreis von 25% des Trophäenpreises zu entrichten. Für nachträgliche Reklamationen über Trophäengröße haftet Jagen in Südafrika nicht. Bewertungsrichtlinien für Trophäen sind die: CIC - International Formeln zur Vermessung und Bewertung von Jagdtrophäen.
Mit der Anmeldung zur Jagd erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die hier vorliegende Leistungsbeschreibung - Jagdpakete und speziellen Jagdbestimmungen (in den einzelnen Jagdpaketen beschrieben) in vollem Umfang an und verpflichte mich nach deren Vorgaben bzw. sonstigen offiziellen Informationen wie z. B. der Jagdbesprechung zu handeln. An der Jagdbesprechung nehme ich verpflichtend teil.
Ich versichere hiermit, dass ich mich in einem ausreichend trainierten Zustand befinde und habe mir meine Tauglichkeit ggf. durch einen Arzt bestätigen lassen.
Ich erkläre mich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass ich bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls oder bei Erkrankungen im Verlaufe der Jagd, medizinisch von den vom Veranstalter beauftragten Organisationen behandelt werde. Die Behandlungskosten / Rückführungskosten sind nicht im Jagdpaket / Reisepaket enthalten und werden mir gesondert nach den üblichen Arzttarifen berechnet. Für den ausreichenden Versicherungsschutz bin ich selbst verantwortlich. Während der Jagd und der damit zusammenhängenden Aktivitäten trage ich die alleinige Verantwortung für meine Besitzgegenstände und meine Ausrüstung einschl. Leihausrüstung.
Hiermit befreie ich die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer von Jagen in Südafrika von sämtlichen Haftungsansprüchen. Dies gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden sowie alle Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Ich befreie hiermit Veranstalter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten, sollten diese Dritten Schäden aufgrund meiner Teilnahme an der Jagd erleiden.
Der Veranstalter/ Ausrichter behält sich vor, Jagdgänge zu veränderten Bedingungen durchzuführen oder einzelne Jagdgänge abzusagen. Geleistete Zahlungen können bei Absage nicht zurück erstattet werden. Sollte es dem Jägern nicht gelingen alles im Jagpaket enthaltenen Jagdwild zu erlegen wird das nicht erlegte Jagdwild nach der vor der Jagd bekanntgegebenen Preisliste abzgl. 15% Buchungsgebühr zurückerstattet.
Ich verpflichte mich Leihwaffen mit größter Sorgfalt handzuhaben. Bei unsachgemäßer Handhabung übernehme ich die Haftung für Waffen und Schießanlage, sowie für alle entstandenen Schäden.
Darüber hinaus verpflichtet ich mich den Anweisungen der Reiseleitung bzw. bei der Jagd des Berufsjägers, sowie den Gesetzen und Vorschriften des besuchten Landes folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen übernehme ich die volle Verantwortung sowie materielle Haftung gegenüber den geschädigten Parteien.
Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften haben rechtliche Folgen und werden vom Veranstalter / Ausrichter den entsprechenden Behörden gemeldet.
Ich akzeptiere, dass sich Jagen in Südafrika den sofortigen Abbruch der Reise / Jagd ohne Kostenerstattung vorbehält sollte ich gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wobei ich unter Umständen den örtlichen Behörden gemeldet / überstellt werde.
Abschließend erkläre ich, dass ich diese Verzichts- und Freistellungserklärung sorgfältig durchgelesen habe und mit dem Inhalt ausdrücklich einverstanden bin. Ich bestätige den Besitz einer ausreichenden Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen im Ausland. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der Jagd Gefahren und Risiken birgt und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen sind.
Es gilt das südafrikanische Recht. Gerichtsstand ist Südafrika.
Nach südafrikanischer Rechtsprechung müssen alle von ausländischen Besuchern durchgeführten Jagdaktivitäten von einem sogenannten registrierten "Outfitter" geplant werden und von einem registrierten "Professional Hunter" (Berufsjäger) geführt werden.
Aufgrund dieser strengen Richtlinien bietet Jagen in Südafrika alle Jagdaktivitäten als Mittler, nicht Veranstalter, zwischen südafrikanischem "Outfitter" und Jagdteilnehmer an. Alle Jagdgänge werden darüber hinaus von einem registrierten "Professional Hunter - Berufsjäger" geführt.